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... Abfälle zur BeseitigungNicht jede Art von Abfall kann stofflich verwertet oder zur Gewinnung von Energie genutzt werden. Wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist und der Brennwert der Abfälle unter 11 000 kJ/kg liegt, spricht man von "Abfall zur Beseitigung". Der Gesetzgeber geht davon aus, dass solche Abfälle in jedem Betrieb anfallen. Gemäß der derzeit gültigen Gewerbeabfallverordnung und der Satzung des ZAK ist deshalb von jedem Betrieb ein ausreichend großes Müllgefäß für diese Abfälle (mind. 40-l) anzumelden. Selbstanlieferung am MHKW oder den Umladestationen Will ein Betrieb seine Abfälle zur Beseitigung selbst am MHKW oder an einer Umladestation anliefern, so muss er sich zunächst eine Kundennummer zuweisen lassen, die ihn zur Anlieferung berechtigt. Eine Berechtigung wird nach Prüfung der Sachlage unter folgenden Bedingungen ausgesprochen:
Beauftragung eines Containerdienstes Natürlich kann man sich in den oben genannten Fällen auch an einen Containerdienst wenden, wenn man die Abfälle nicht selbst wegfahren will oder kann. Diese gewerblichen Transporteure müssen im Besitz einer Transportgenehmigung sein, die man sich im Zweifelsfall auch vorlegen lassen kann. Eine Mindesttonne muss jedoch in allen Fällen vorgehalten werden. Bitte beachten Sie auch, dass folgende Abfälle aus dem Gewerbe von der Entsorgung durch den ZAK ausgeschlossen sind (§2 Abfallwirtschaftssatzung):
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| Anfahrt und Kontakt
Die ZAK Abfallwirtschaft GmbH und die ZAK Energie GmbH sind anerkannter Entsorgungsfachbetrieb. © 2013 ZAK - Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten
Dieselstr. 9, 87437 Kempten (Allgäu), made by ... |
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