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Abfälle zur VerwertungIm Sinne der höchstmöglichen Verwertungsquote sind Abfälle zur Verwertung schon an der Anfallstelle von Abfällen zur Beseitigung getrennt zu halten (Vermischungsverbot). Nach ihrer Herkunft lassen sich Abfälle zur Verwertung sinnvollerweise in 3 Gruppen einteilen: 1. Verpackungen 2. Reststoffe aus der Produktion 3. Sonstige Abfälle zur Verwertung Verpackungen Ein Großteil der Abfälle aus dem Gewerbe sind Verpackungen. Diese fallen in ihrem weiteren Verwertungsweg unter die Vorschriften der Verpackungsverordnung. Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" und haushaltsübliche Mengen an sonstigen Verpackungen z.B. Kartonagen, nimmt der Wertstoffhof auch vom Gewerbe an. Die Annahme ist kostenlos. Bei größeren Mengen an Verpackungen ist zu prüfen, ob sie vom Lieferanten zurückgenommen werden müssen oder ob Rücknahmesysteme dafür bestehen. Über die Sortierkriterien am Wertstoffhof informiert Sie das ZAK-Abfall-ABC, das beim ZAK und an den Wertstoffhöfen erhältlich ist, Reststoffe aus der Produktion müssen, bevor sie den Betrieb verlassen, darauf hin geprüft werden, ob sie wieder in den Produktionskreislauf zurückgeführt werden können. Erst dann können sie einem gewerblichen Händler überlassen werden. Sonstige Abfälle zur Verwertung sind nicht beim ZAK-andienungspflichtig und können auf dem Markt frei gehandelt werden. Abfälle zur stofflichen Verwertung – Abfälle zur energetischen Verwertung Die stoffliche und die energetische Verwertung sind einander gleich gestellt. Es besteht kein Vorrang eines Verwertungsweges. Insbesondere Kunststoffe können deshalb auch im Müllheizkraftwerk Kempten energetisch verwertet werden, da das MHKW aus der gewonnenen Energie Strom und Fernwärme erzeugt. |
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| Anfahrt und Kontakt
Die ZAK Abfallwirtschaft GmbH und die ZAK Energie GmbH sind anerkannter Entsorgungsfachbetrieb. © 2013 ZAK - Zweckverband für Abfallwirtschaft Kempten
Dieselstr. 9, 87437 Kempten (Allgäu), made by ... |
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