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Abfalltransport | Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Wie bisher dürfen Abfälle gewerbsmäßig nur mit Transportgenehmigung transportiert werden.Ausnahmen gibt es für:
- Die Beförderung von Erdaushub, Straßenaufbruch und Bauschutt, soweit diese nicht mit Schadstoffen verunreinigt sind.
- Die Beförderung geringfügiger Abfallmengen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen auf Antrag.
Anträge auf Erteilung einer Transportgenehmigung oder eine Befreiung von der Transportgenehmigung müssen bei den zuständigen Landratsämtern oder der Stadt Kempten eingereicht werden. Form und Inhalt der Anträge sowie die geforderten Fach- und Sachkundenachweise regelt die Transportgenehmigungs-VO.
Überblick: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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