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Abfallüberwachung | Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


Die sogenannte "Allgemeine Überwachung" regelt § 40.

Die Einhaltung der Grundpflichten kann geprüft werden. Abfallerzeuger und -besitzer sind verpflichtet, Angestellten des ZAK und des Landratsamtes das Betreten des Grundstücks, der Geschäfts- und Betriebsräume, die Einsicht in Unterlagen und die Vornahme von technischen Ermittlungen und Prüfungen zu gestatten.

Überblick: Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


Anfahrt und Kontakt

Wir sind zertifiziert.

Die ZAK Abfallwirtschaft GmbH und die ZAK Energie GmbH sind anerkannter Entsorgungsfachbetrieb.



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Dieselstr. 9, 87437 Kempten (Allgäu),
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