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Besonders giftige Abfälle
Es gibt besonders giftige Abfälle, die der ZAK aus Sicherheitsgründen am Wertstoffhof nicht annehmen darf. Die folgenden Abfälle werden nur bei der Problemmüllsammlung angenommen. Die „fachkundige Person“, meistens eine Chemikerin, die diese Sammlung begleitet, ordnet die giftigen Abfälle an Ort und Stelle einem geeigneten Behälter zu, der nach der Sammlung verschlossen und bei der GSB abgeliefert wird.
Elementares Quecksilber fällt dann an, wenn z.B. ein Thermometer oder eine Energiesparlampe zerbricht. Die silbernen Kügelchen sollten möglichst schnell aufgekehrt und in eine verschließbare Dose gegeben werden. Anschließend ist der Boden noch mit dem Staubsauger zu reinigen und der Staubsaugerbeutel in den Abfall zu werfen. Das Gefäß mit den Quecksilberkugeln muss bei der Problemmüllsammlung abgegeben werden.
Säuren, Laugen, Spritzmittel, Lösemittel und Chemikalienreste nimmt der ZAK nur bei seinen Problemmüllsammlungen an. Wichtig ist, dass sie in den Originalbehältnissen angeliefert werden. Man darf sie auf keinen Fall umschütten oder mischen.
Altöl und Motorölfilter / -dosen nimmt nur noch die Verkaufsstelle zurück. Die Altölverordnung bestimmt, dass beim Kauf von Mineralöl - insbesondere Motorenöl - die entsprechende Menge Altöl an der Verkaufsstelle abgegeben werden kann. Für die Rückgabe genügt der Kassenbeleg über die gekaufte Ölmenge. Es empfiehlt sich also, Kassenbelege für Motorenöl stets aufzubewahren, andernfalls fällt eine mengenbezogene Entsorgungsgebühr an.
Es versteht sich von selbst, dass diese Abfälle mit großer Vorsicht behandelt werden müssen und keinesfalls über die Mülltonne oder dieToilette entsorgt werden dürfen, da sich die enthaltenen Giftstoffe u. a. im Klärschlamm wieder finden und zur Vergiftung der Umwelt führen würden.
Problemmüllsammeltermine
zu den Wertstoffhöfen
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