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GSB Kundenberatung
Tel.: 08453/91-231
Weitere Durchwahlen: -232/-233/-234/-240 www.gsb-mbh.de
Verwertung durch die GSB oder andere Betriebe
Einige der „gefährlichen Abfälle“ können inzwischen auch schon verwertet werden. In diesem Fall ist der Betrieb nicht mehr an die GSB andienungspflichtig.
Auch die ZAK Energie GmbH kann am MHKW und dem HHKW „Gefährliche Abfälle zur Verwertung“ annehmen.
Dies sind:
- Altholz A IV (ohne Eisenbahnschwellen)
- ölverunreinigte Betriebsmittel
Eine Annahme ist nur nach Voranmeldung und nach Erteilung eines Entsorgungsnachweises möglich (elektronisches Abfallnachweisverfahren). Bei jeder Anlieferung ist auch ein elektronischer Begleitschein zu führen.
Vor der Verwertung von „Gefährlichen Abfällen“ beim ZAK unbedingt beachten:
- Auch die Verwertung von "gefährlichen" Abfällen unterliegt der Nachweisverordnung (NachwV).
- Rechtzeitig vor der Verwertung ist beim ZAK ein Entsorgungsnachweis mit den nötigen Analysen und sonstigen Unterlagen elektronisch einzureichen.
- Zur Festsetzung des Analysenumfangs setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit dem ZAK in Verbindung. Die Ergebnisse der Analysen sind Bestandteil des Entsorgungsnachweises.
- Erst nach elektronischer Bestätigung des Entsorgungsnachweises, kann die Verwertung erfolgen.
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