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Abfall-ABC

Elektroaltgeräte

Elektro,Batterien

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen Elektro-Altgeräte seit 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen (im ZAK-Gebiet sind das die Wertstoffhöfe) ist immer kostenfrei.

Was wird angenommen?

 

  • Elektro Gross- und Kleingeräte: E-Rasenmäher und Gartengeräte
  • E-Motorsäge
  • Hochdruckreiniger
  • Kompressor
  • Ergometer
  • elektronische Musikinstrumente
  • asbestfreie Nachtspeicheröfen
  • Bügeleisen
  • Mixer
  • Toaster
  • elektrische Zahnbürsten
  • Radio
  • Drucker
  • Kopierer
  • Mobiltelefone
  • TV-Geräte
  • PC-Monitore
  • Laptops / Notebooks

Was wird nicht angenommen?

 

  • Staubsaugerbeutel (Restmüll)
  • Kaffeefilter (Biotonne)
  • Fettkorb mit Fett (Öli)
  • Stromkabel (Kabelcontainer)
  • E-Geräte mit Lithiumbatterien (Gitterboxen)
  • gewerbliche Elektrogeräte (kostenpflichtige Entsorgung über Sammelstelle Firma Greiter)
  • Solarmodule (Rückgabe an den Handel)
  • Photovoltaikmodule (Rückgabe an den Handel/Sammelstelle Firma Greiter)

 


 

Verwertungshinweis

Jedes einzelne der auf den ZAK-Wertstoffhöfen erfassten Elektronik- oder TV-Geräte gelangen zum Verwerter, werden zerlegt und in verschiedene Fraktionen sortiert. Bildröhren von Fernsehgeräten müssen einem gesonderten Spezialverfahren unterzogen werden, um die giftige Beschichtung zu entfernen. Das Ergebnis sind fünf Stoffgruppen: Glas, Metall, Kunststoffe, Holz und Schadstoffe. Alle Wertstoffgruppen gelangen sortenrein zum entsprechenden Verwerter. Schadstoffe, wie z.B. Kondensatoren, können jetzt isoliert entsorgt werden.