Die kommunale Müllabfuhr
Darunter versteht man die Müllabfuhr, die im regelmäßigen Turnus durchgeführt wird. Der ZAK hat 3 Transportunternehmen beauftragt, die die Müllabfuhr durchführen.
Im Bereich des südlichen Landkreises Oberallgäu fährt die Firma VEOLIA, Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Tel: 0831-575100.
Im Bereich des nördlichen Landkreises Oberallgäu sowie der Stadt Kempten fährt die Firma DORR, Tel: 0831-591170.
Im gesamten Landkreis Lindau fährt die Firma Fischer Recycling Lindau GmbH, Tel: 08382-9332-0.
Im Bereich des südlichen Landkreises Oberallgäu fährt die Firma VEOLIA, Umweltservice Süd GmbH & Co. KG, Tel: 0831-575100.
Im Bereich des nördlichen Landkreises Oberallgäu sowie der Stadt Kempten fährt die Firma DORR, Tel: 0831-591170.
Im gesamten Landkreis Lindau fährt die Firma Fischer Recycling Lindau GmbH, Tel: 08382-9332-0.
Die Abfuhr erfolgt 14-tägig, bei den Müllcontainern auf Wunsch auch wöchentlich. Die Mülltonnen befinden sich im Eigentum des ZAK. Jede Mülltonne ist mittels eines eingebauten Chips mit einer Nummer versehen und somit identifizierbar. Mülltonnen und -container können telefonisch beim ZAK (08 31 - 2 52 82-10) bestellt werden. Sie werden innerhalb von 14 Tagen ausgeliefert. Die Gefäße werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Anhand der Farbe der Griffe an den Tonnendeckeln können Sie die Größe der Mülltonne bzw. des Einsatzes ablesen:
Anhand der Farbe der Griffe an den Tonnendeckeln können Sie die Größe der Mülltonne bzw. des Einsatzes ablesen:
- gelb = 40 Liter
- braun = 60 Liter
- blau = 80 Liter
- rot = 120 Liter
Zusätzlich zu den Müllgefäßen können bei Bedarf auch genormte rote Müllsäcke (mit Firmenaufdruck des ZAK und des Abfuhrunternehmens) verwendet werden, die neben die Tonne zu stellen sind. Sie sind in der Regel bei den Gemeinden, den Wertstoffhöfen und beim ZAK erhältlich. (Ausnahme Stadt Lindau und Wasserburg)
Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung besteht zunächst einmal für jedes Grundstück, auf dem regelmäßig Abfälle anfallen, eine Anschlusspflicht an die kommunale Müllabfuhr.
Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung besteht zunächst einmal für jedes Grundstück, auf dem regelmäßig Abfälle anfallen, eine Anschlusspflicht an die kommunale Müllabfuhr.
Folgende Müllbehälter sind zugelassen:
EURO-Normtonnen
Fassungsvermögen von:
- 40-Liter
- 60-Liter
- 80-Liter
- 120-Liter
- 240-Liter
Müllgroßbehälter
Fassungsvermögen von:
- 770-Liter
- 1.100 L-Liter
EURO-Normtonnen
Fassungsvermögen von:
- 40-Liter
- 60-Liter
- 80-Liter
- 120-Liter
- 240-Liter
Müllgroßbehälter
Fassungsvermögen von:
- 770-Liter
- 1.100 L-Liter