Die Entsorgung dieser Materialien unterliegt besonderen Bedingungen.
1. Nicht restentleerte Verpackungen mit nicht ausgehärteten Produktresten und Flüssigkeiten sind wie das Originalprodukt zu entsorgen. Lassen Sie sich dazu vom Hersteller oder dem Baustoffhändler ein Sicherheitsdatenblatt schicken und fragen Sie bei der Gewerbeabfallberatung des ZAK nach einem geeigneten Entsorger mit Sammelentsorgungsnachweis und Transportgenehmigung.
2. Ausgehärtete Produkte sind in der Regel als Abfall zur Beseitigung im MHKW des ZAK zu entsorgen. Bei sehr großen Mengen empfiehlt es sich jedoch, vor der Anlieferung die Abfallberatung zu kontaktieren.
Interseroh ist am weitesten verbreitet und hat mit 2000 Herstellern und ca. 40 000 Händlern Rücknahmeverträge. Interseroh entsorgt sowohl Hersteller, als auch Vertreiber und Verarbeiter.
In einem kombinierten Hol- und Bringsystem werden restentleerte Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (tropffrei, pinselrein, rieselfrei, spachtelrein und frei von Fremdanhaftungen) angenommen.
Der Endverbraucher befüllt Säcke, Bigbags oder Container getrennt nach schadstoffhaltigen und nicht schadstoffhaltigen Füllgütern. Es muss eine Trennung nach den Materialfraktionen PPK (Papier-Pappe-Karton), Kunststoff, Metall und Glas vorgenommen werden.
Die Verpackungen für schadstoffhaltige Füllgüter müssen in Gebinde verpackt werden, die mit dem LOGO für Interseroh Recycling und der Zusatz „SF“ für schadstoffhaltige Füllgüter gekennzeichnet sind. Die Annahme der entleerten Verpackungen ist kostenfrei. Adressen von Interseroh-Partnern erhalten Sie beim ZAK.
Die DSD vergibt für restentleerte Verpackungen, die beim Privatverbraucher anfallen, den „Grünen Punkt“. Darunter sind auch einige Verpackungen, die heute als Verpackungen für schadstoffhaltige Füllgüter gelten. Diese Verpackungen können nach wie vor von Privatpersonen auf dem Wertstoffhof entsorgt werden, da der ZAK Vertragspartner der DSD ist.