Giftige Abfälle
Der ZAK informiertIn der "Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)" ist festgelegt, welche Abfallarten als "giftig" eingestuft werden. Sie sind mit einem " * " gekennzeichnet. Zur Entsorgung von "giftig" Abfällen gibt es je nach Stoffart mehrere Möglichkeiten:
1. Beseitigung über die GSB
2. Verwertung durch die GSB oder andere Betriebe
1. Beseitigung über die GSB
2. Verwertung durch die GSB oder andere Betriebe
Beseitigung über die GSB
"Giftige" Abfälle, die in Südbayern anfallen, werden zentral in Anlagen der "Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll" (GSB) behandelt und/oder beseitigt. Die Abfälle müssen in vorgeschriebenen Behältern angeliefert werden. Sowohl die Behälter als auch die Behandlungs-/Entsorgungspreise sind bei der GSB zu erfragen. Hinweise auf den Entsorgungsweg "giftiger" Abfälle finden Sie auf der Seite der GSB (www.gsb-mbh.de).
Beseitigung von Kleinmengen aus dem Gewerbe
Kleinmengen von "giftigen" Abfällen können unter Vorlage des entsprechenden Formblattes auch bei den Problemmüllsammlungen des ZAK abgegeben werden. Es werden je Anlieferung max. 30 kg, im Jahr jedoch insgesamt nicht mehr als 100 kg angenommen.
Termine für die Problemmüllsammlungen
Sammlung / Lagerung
Für flüssige, "giftige" Abfälle gibt es neben den Abfallgesetzen noch andere Rechtsnormen zu beachten, z. B. die „Verordnung für brennbare Flüssigkeiten", die „Verordnung über die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten" und andere. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Landratsamt oder bei der Stadt Kempten.
Transport
Mit dem Transport muss ein Unternehmen beauftragt werden, das die entsprechende Sachkunde nachweisen kann, u. a. eine Transportgenehmigung.
Für den Transport eigener "gefährlicher" Abfälle zur GSB ist aber keine Transportgenehmigung mehr nötig. Für den Transport auf der Straße ist zusätzlich zu prüfen, ob es sich um einen Gefahrstofftransport nach der Gefahrgutverordnung (GGVS) handelt. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Landratsamt oder der Stadt Kempten und fordern Sie vom Hersteller ein Sicherheitsdatenblatt an.
Die Gesellschaft zur Beseitigung von Sondermüll in Bayern (GSB)
Vor ca. 35 Jahren wurde in Bayern die GSB gegründet zur sicheren Entsorgung von Sonderabfällen (= heute "gefährliche Abfälle"). Es handelt sich hier um eine halbstaatliche Gesellschaft, die zu 79,1 % vom Freistaat Bayern, 14,4% von der Wirtschaft und 6.5% von den Kommunalen Spitzenverbänden getragen wird.
Die GSB betreibt in Bayern an 11 Standorten mehrere Sammelstellen, 4 chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, eine Sonderabfalldeponie und 2 Deponien. Dies sichert den 5000 Kunden eine flächendeckende Infrastruktur auf hohem Niveau.
GSB Kundenberatung
Tel.: 08453/91-231
Weitere Durchwahlen: -232/-233/-234/-240
www.gsb.bayern
Die GSB betreibt in Bayern an 11 Standorten mehrere Sammelstellen, 4 chemisch-physikalische Behandlungsanlagen, eine Sonderabfalldeponie und 2 Deponien. Dies sichert den 5000 Kunden eine flächendeckende Infrastruktur auf hohem Niveau.
GSB Kundenberatung
Tel.: 08453/91-231
Weitere Durchwahlen: -232/-233/-234/-240
www.gsb.bayern
Von den 270 Mitarbeitern werden jährlich 300 000 Tonnen industrieller Abfall verarbeitet.
Davon werden:
- 62% thermisch behandelt
- 28% chemisch-physikalisch aufbereitet
- 6% auf Sonderabfalldeponien eingelagert
- 4% an externe Verwertungsanlagen weiter gegeben.
Gefährliche Abfälle aus dem Industriebereich in Bayern sind, sofern sie nicht verwertet werden können, bei der GSB andienungspflichtig.
Davon werden:
- 62% thermisch behandelt
- 28% chemisch-physikalisch aufbereitet
- 6% auf Sonderabfalldeponien eingelagert
- 4% an externe Verwertungsanlagen weiter gegeben.
Gefährliche Abfälle aus dem Industriebereich in Bayern sind, sofern sie nicht verwertet werden können, bei der GSB andienungspflichtig.
Verwertung durch die GSB oder andere Betriebe
Einige der „giftigen Abfälle“ können inzwischen auch schon verwertet werden. In diesem Fall ist der Betrieb nicht mehr an die GSB andienungspflichtig.
Auch die ZAK Energie GmbH kann am MHKW und dem HHKW „Giftige Abfälle zur Verwertung“ annehmen.
Dies sind:
Auch die ZAK Energie GmbH kann am MHKW und dem HHKW „Giftige Abfälle zur Verwertung“ annehmen.
Dies sind:
- teerhaltige Dämmmaterialien
- Altholz A IV (ohne Eisenbahnschwellen)
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- HBCCD-haltige Abfälle
Vor der Verwertung von „Gefährlichen Abfällen“ beim ZAK unbedingt beachten:
- Auch die Verwertung von "giftigen" Abfällen unterliegt der Nachweisverordnung (NachwV).
- Rechtzeitig vor der Verwertung ist beim ZAK ein Entsorgungsnachweis mit den nötigen Analysen und sonstigen Unterlagen elektronisch einzureichen.
- Zur Festsetzung des Analysenumfangs setzen Sie sich bitte im Vorfeld mit dem ZAK in Verbindung. Die Ergebnisse der Analysen sind Bestandteil des Entsorgungsnachweises.
- Erst nach elektronischer Bestätigung des Entsorgungsnachweises, kann die Verwertung erfolgen.
Abfallberatung für Gewerbebetriebe
Der ZAK berät Gewerbebetriebe telefonisch oder auch vor Ort kostenlos über alle Fragen der Abfallwirtschaft. Die Abfallberatung gibt kompetent Auskunft zu Themen der Abfallvermeidung und -verwertung nach der aktuellen rechtlichen Lage. Darüber hinaus recherchiert der ZAK für Sie Entsorgungs- und Verwertungswege für spezielle Abfälle.