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Abfall-ABC

Asbestzement

Bauabfall

Asbest kommt im Abfall als festgebundener Asbest (Fassadenplatten, Blumenkästen) oder als weichgebundener Asbest (Nachtspeicheröfen, Bodenbeläge) vor. Der ZAK nimmt an den Wertstoffhöfen nur festgebundenes Asbest an.

Was wird angenommen?

 

  • flache Fassadenplatten
  • Wellasbestplatten von Dächern und Außenfassaden
  • Blumenkästen und Pflanzenschalen

Was wird nicht angenommen?

 

  • Mengen über  1 m³ pro Halbjahr (Bauschuttdeponie)
  • unverpackte asbesthaltige Materialien
  • schwachgebundenes Asbest (Entsorgung über Fachfirmen)

 


 

Verwertungshinweis

Seit 2005 besteht innerhalb der EU ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot von Asbest.