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Abfall-ABC
radioaktive Abfälle (schwach radioaktiv)
gehört zu / gehören zu Spezielle AbfälleBeschreibung:
Bei dieser Abfallart handelt es sich um einen speziellen Abfall, der in der Regel nicht oder nur nach vorheriger Absprache mit unserer Abfallberatung bei den Einrichtungen des ZAK abgegeben werden kann.
- Entsorgungshinweis:
- / Bitte wenden Sie sich an einen gewerblichen Entsorger oder kontaktieren Sie bei weiteren Fragen unsere Abfallberatung.
Gut zu wissen: Schwach radioaktive Abfälle (Röntgenröhren, Feuermelder etc.) können über eine Entsorgungsfachfirma (siehe unten) entsorgt werden.