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Abfall-ABC
Druckimprägniertes Holz
gehört zu / gehören zu A4-HolzBeschreibung:
Unter A4-Holz versteht man Hölzer, die überwiegend im Außenbereich und in statisch relevanten Bereichen anfallen. In der Regel sind diese Hölzer mit giftigen Holzschutzmitteln behandelt oder imprägniert, was eine spezielle Verwertung erforderlich macht. Daher muss A4-Holz unbedingt gesondert erfasst werden.
Weitere Informationen zu dieser Fraktion bzw. welche Abfälle hier zugeordnet/nicht zugeordnet sind, sehen sie hier.
- Entsorgungshinweis:
- / Private Haushalte können haushaltsüblichen Mengen („1-Achs-Anhänger“) an den meisten Wertstoffhöfen abgeben
/ Großmengen müssen über einen gewerblichen Entsorger entsorgt werden, diese können auch Absetzcontainer zum Sammeln des Holzes bereitstellen
Gefahrenhinweis:
Behandeltes Altholz darf nicht im eigenen Ofen oder im Außenbereich verbrannt werden, da hier giftige Abgase entstehen.

