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Altholz

Sperrige Abfälle

Altholz wird über die ZAK-Wertstoffhöfe, das HHKW und die Umladestationen gesammelt. Wichtig für die Verwertung von Altholz ist die seit 2003 gültige Altholz Verordnung.

Was wird angenommen?

 

  • Balken
  • Bretter
  • Dielen
  • Sperrmüllholz (z. B. reine Holzmöbel)
  • Verpackungsmaterial aus Holz
  • Paletten
  • Spanplatten
  • Türen und Zargen mit Beschlägen
  • Bruchholz
  • Schreinerreste und Furnierreste

Was wird nicht angenommen?

 

  • kyanisierte Althölzer
  • PCB haltiges Altholz
  • teerölgetränktes Altholz
  • Imprägnierte Hölzer wie z. B. Jägerzäune/Rebpfähle/Masten/Bahnschwellen von Privatpersonen (Müllheizkraftwerk)
  • Wurzelstöcke und Äste mit Durchmesser > 50 cm (Kompostieranlage/Altholzverwerter)
  • verfaultes Holz (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk)
  • Branholz (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk)
  • Sägemehl /-späne (Sperrmüllcontainer)
  • Holzwolle (Restmüll)
  • Druckimprägnierte oder mit Holzschutzmittel behandelte Althölzer (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk bzw. die Umladestationen)

 


 

Verwertungshinweis

Aus Altholz lassen sich entweder Spanplatten herstellen, oder es wird als sinnvoller Energielieferant genutzt. Deshalb baute der ZAK die alte Ofenlinie des Müllheizkraftwerks zum Holzheizkraftwerk um, um diese Energiequelle zu nutzen. Die erzeugte Energie fließt ins ZAK Fernwärmenetz, das in der Stadt Kempten zahlreiche Wohnanlagen, öffentliche Gebäude, die beiden Kliniken sowie Gewerbe- und Industriebetriebe mit Wärmeenergie versorgt. Durch die moderne Rauchgasreinigung wird das HHKW zum Umweltentlaster, weil die Schadstoff-Emissionen deutlich niedriger sind als die Holzverbrennung über konventionelle Heizsysteme.