Gartenzaun
gehört zu / gehören zu AltholzBeschreibung:
Holz ist ein wertvoller und vielfach verwendeter Rohstoff. Nach Erfüllung seines ursprünglichen Zweckes, kann Altholz als Sekundärrohstoff wiederverwertet werden. Je nach Behandlungsgrad des Altholzes sind Schad- oder Störstoffe enthalten, die sich auf die weitere Verwertung auswirken.
Weitere Informationen zu dieser Fraktion bzw. welche Abfälle hier zugeordnet/nicht zugeordnet sind, sehen sie hier.
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- / Abgabe von haushaltsüblichen Mengen(„1-Achs-Anhänger“) am Wertstoffhof
- / Großmengen müssen über einen gewerblichen Entsorger entsorgt werden
Wichtig: Glas aus Fenster und Türen vor Anlieferung entfernen!
Wichtig: Mit Holzschutzmittel behandelte und imprägnierte Zäune gelten als A4-Holz und als gefährlicher Abfall und müssen gesondert entsorgt werden. Sie können am Wertstoffhof im Container für A4 Holz in haushaltsüblichen Mengen (Volumen Kofferraum bzw. 1-Achs Anhänger) kostenfrei entsorgt werden, größere Mengen bei den Entsorgungsdienstleistern siehe unten gegen Gebühr.
Gefahrenhinweis:
Lackiertes, Beschichtetes oder anderweitig behandeltes Altholz darf nicht im eigenen Ofen oder im Außenbereich verbrannt werden, da hier giftige Abgase entstehen.

