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Abfall-ABC

Bauschutt nicht verwertbar

Bauabfall

Der nicht verwertbare Bauschutt umfasst dabei alle nicht wieder aufzubereitenden mineralischen Abfälle zur Deponierung.

Was wird angenommen?

 

  • Gipsabfälle
  • Rigipsplatten
  • Ytongsteine
  • Gasbetonsteine
  • Zement- und Verputzreste (ausgehärtet)
  • Glasbausteine
  • Flachglas
  • Schrottglas (z. B. Spiegelglas, Sicherheitsglas ohne Rahmen)
  • Mörtelreste (ausgehärtet)

Was wird nicht angenommen?

 

  • Heraklithplatten und andere Holzfaserplatten
  • asbesthalige Bauabfälle
  • Holzplatten / Schranktüren mit aufgeklebten Spiegel (Sperrmüll)
  • Couchtische mit eingeklebten Fliesen (Sperrmüll)
  • Erdaushub
  • Boden und Steine
  • Schlacke aus Fehlböden
  • brennbare Abfälle
  • Glasflaschen
  • Spraydosen
  • Farben und Lacke (Problemmüllsammlung)
  • Bauabfälle wie PU-Schaum
  • künstliche Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle (kostenpflichtige Anlieferung an das Müllheizkraftwerk bzw. die Umladestationen)

 


 

Verwertungshinweis

Bauschutt nicht verwertbar nimmt in kleinen Mengen der Wertstoffhof an. Größere Mengen müssen an die Bauschutt-Deponie Steinegaden angeliefert werden.