Die Verwendung biologisch abbaubarer Sammelbeutel für Bioabfälle gilt als hygienische und praktische Lösung, da sie das Durchweichen verhindern und die Biotonne sauber halten. Allerdings sind sie in den meisten Kommunen verboten. Im ZAK Verbandsgebiet gelten jedoch abweichende Bestimmungen, die den Einsatz dieser Beutel erlauben. Voraussetzung ist, dass die Beutel mit dem Keimlingssymbol gekennzeichnet sind sowie eine gewisse DIN-Norm erfüllen.
Nach der Leerung der Biotonnen durch die Entsorgungsunternehmen werden die Bioabfälle zur Vergärungsanlage Kempten-Schlatt transportiert und vor Ort zu hochwertigem Kompost aufbereitet. Die Vergärungsanlage in Kempten-Schlatt ist in der Lage die Biobeutel zu verarbeiten. Beim Kauf von Biobeuteln sollte darauf geachtet werden, dass die einzelnen Tüten mit zahlreichen Keimlingssymbolen versehen sind und den Normen DIN EN 13432 oder DIN EN 14995 entsprechen, denn das schreibt die Bioabfallverordnung vor. Mit diesen Anforderungen ist die Nutzung von Biobeuteln zur Sammlung von Bioabfällen in den Landkreisen Oberallgäu und Lindau sowie der Stadt Kempten zulässig. Aber Achtung: Sonstige „kompostierbare“ Produkte, wie zum Beispiel Kaffeekapseln oder Essensschalen aus Pappe, gehören trotz Keimlingsymbol nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.
Selbstverständlich können Bioabfälle auch ohne Verpackung in die Biotonne gegeben oder alternativ in Zeitungspapier gewickelt werden.