Fassadenplatten (asbesthaltig)
gehört zu / gehören zu AsbestzementBeschreibung:
Abfälle dieser Fraktion kommen als festgebundenes Asbest (Fassadenplatten, Blumenkästen) oder als weichgebundenes Asbest (Nachtspeicheröfen, Bodenbeläge) vor. Der ZAK nimmt generell nur festgebundenes Asbest an.
Weitere Informationen zu dieser Fraktion bzw. welche Abfälle hier zugeordnet/nicht zugeordnet sind, sehen sie hier.
- Entsorgungshinweis:
/ Abgabe in haushaltsüblichen Mengen (max. 1m³ davon 0,5m³ kostenfrei, befeuchtet und in reißfester Folie staubdicht verpackt) am Wertstoffhof - / Kostenpflichtige Abgabe an der Deponie Steinegaden (unbedingt staubfrei in Big Bags verpackt!)
- Entsorgungshinweis:
Gut zu wissen: Bigbags erhalten Sie bei der Deponie Steinegaden oder in Ihrem Baumarkt / Baustoffhandel. Achten Sie darauf, dass die Bigbags für Asbest zugelassen sind (TRGS – Zeichen)
Wichtig: Größere Mengen ab 1m³ können in Big Bags verpackt gegen Gebühr an der Deponie Steinegaden abgegeben oder über lizenzierte Entsorgungsunternehmen (siehe Entsorgungsfachbetriebe unten) entsorgt werden.
Gefahrenhinweis:
Asbestfasern sind lungengängig und können Krebs verursachen. Asbesthaltige Baustoffe dürfen deshalb nicht gebrochen, gesägt und mit Sand abgestrahlt werden.
Hier entsorgen.
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Wertstoffhöfe.
Entsorgungsfachbetriebe.
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